Der Sitz des Landgerichts war Berlin; der Gerichtsbezirk entsprach dem Gebiet des Stadtstaates. Im Landgerichtsbezirk Berlin waren 13.020 Rechtsanwälte (Stand: 31. Dezember 2017)[1] zugelassen.
Im Jahr 1899 erfolgte die Aufteilung in Landgericht I (für den Bezirk des Amtsgerichts Mitte), Landgericht II (südliches Umland)[3] und Landgericht III (übriges Umland).[4] 1920 wurden die Landgerichte II und III aufgrund der Zusammenfassung verschiedener Gemeinden zu Groß-Berlin (flächenmäßig etwa dem heutigen Stadtstaat entsprechend) für weitere Teile der Stadt zuständig.
Das Landgericht II hatte seinen Sitz im Gebäude des heutigen Amtsgerichtes Tempelhof-Kreuzberg an der Möckernstraße 128–130/Hallesches Ufer 29–31.
Das Landgericht III befand sich am Tegeler Weg 17–21 in dem Gebäude, in dem nach der Teilung der Stadt das für die drei Westsektoren Berlins zuständige Landgericht Berlin eingerichtet wurde; zum Bezirk des Landgerichtes Berlin III gehörten die Amtsgerichtsbezirke Spandau, Charlottenburg, Lichtenberg, Pankow, Wedding. Alle Strafkammern der drei Landgerichte waren im Kriminalgericht Moabit an der Turmstraße, eingerichtet.[5]
Im Juli 1933 legte der kommissarische preußische Justizminister Hanns Kerrl die drei Landgerichte zum einheitlichen Landgericht Berlin zusammen.[6] Zum ersten Präsidenten des Landgerichtes Berlin ernannte er Richard Hoffmann, bis Mai 1933 Rechtsanwalt in Magdeburg.[7]
Infolge der Teilung Berlins wurden die Registerzuständigkeiten für West-Berlin vom Landgericht III auf die Amtsgerichte Charlottenburg und Schöneberg übertragen, obwohl die Register physisch im Tegeler Weg verblieben.[8] Im Landgerichtsgebäude in der Neuen Friedrichstraße, die in den 1950er Jahren in Littenstraße umbenannt wurde, waren neben dem Stadtgericht Berlin und den Stadtbezirksgerichten Mitte, Prenzlauer Berg und Friedrichshain auch das Oberste Gericht und die Generalstaatsanwaltschaft der DDR untergebracht.[9]
Zum 1. Januar 2024 wurde das Landgericht Berlin geteilt. Die Strafkammern am Standort Moabit wurden zum Landgericht Berlin I, die Zivilkammern an den Standorten Tegeler Weg sowie Littenstraße zum Landgericht Berlin II.[10] Damit sind alle Straf- und Zivilsachen an jeweils einem Landgericht konzentriert. Das Land Berlin verspricht sich davon eine bürgernahe, zugänglichere und effizientere Justiz.[11]
Gerichtsgebäudekomplex
Das Landgericht Berlin war in insgesamt drei über das Stadtgebiet verteilten Gebäuden untergebracht.
Dem Landgericht Berlin war zunächst das Kammergericht (Oberlandesgericht) und sodann der Bundesgerichtshof übergeordnet. Nachgeordnet waren die folgenden Berliner Amtsgerichte:
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landgerichts wurde vom Kammergericht für den Bereich der gesamten ordentlichen Justiz Berlins wahrgenommen.[15]
↑siehe Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (PrGS S. 275/276) und Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879 (PrGS S. 393/410 ff.); ferner hier (Memento vom 19. Januar 2016 im Internet Archive) (Stand: 1894)
↑Die im Bau begriffenen Gerichtsbauten in Berlin und in den Vororten. In: Zentralblatt der Bauverwaltung. Nr.75, 1903, S.465–466 (zlb.de – 2. Fortsetzung: hier zu den Amtsgerichten Wedding, Mitte und Charlottenburg mit Grundrissdarstellungen und Baudetails).
↑Landgericht Potsdam: Neuer Präsident Holger Matthiessen tritt sein Amt an. In: Der Tagesspiegel Online. ISSN1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 11. Januar 2024]).