Es gibt Steuerinterdependenzen, weil einerseits mehrere Steuerarten an dasselbe Steuerobjekt anknüpfen (Gewerbesteuer und Einkommen- und Körperschaftsteuer) und andererseits einige Steuerarten miteinander verbunden sind (die Grundsteuer ist im Rahmen der Gewinnermittlung eine abzugsfähige Betriebsausgabe).
Um die Steuerarten zu erfassen, konkretisiert sich das Steuerobjekt in der Steuerbemessungsgrundlage, einer steuerrechtlichen Größe, die an betriebswirtschaftlichen Größen (Gewinn, Vermögen, Umsatz) anknüpft.
Besteuerung ökonomischer Größen
Einkommen
Einkommen von Kapitalgesellschaften werden dem Trennungsprinzip unterworfen, Gewinne unterliegen der Körperschaftsteuer. Sie wird von der Kapitalgesellschaft entrichtet. Ausschüttungen unterliegen der jeweiligen Ertragsteuer beim Empfänger der Ausschüttung, während sie bei der Kapitalgesellschaft nicht abzugsfähig sind. Dadurch kommt es insgesamt zu einer höheren Belastung als bei Personengesellschaften mit Ertragsteuern (wirtschaftliche Doppelbesteuerung). Dieser Effekt wird durch weitere Regelungen vermindert. Die Belastung mit Körperschaftsteuer (und Gewerbesteuer) ist isoliert betrachtet geringer als die Belastung mit dem individuellen Steuersatz der Einkommensteuer von sonstigen Gewerbetreibenden. Ist der Empfänger persönlich einkommensteuerpflichtig, so ist auf die an ihn ausgeschüttete Vergütung grundsätzlich das Teileinkünfteverfahren anzuwenden. Befinden sich die Anteile des einkommensteuerpflichtigen Empfängers im Privatvermögen, so findet die Besteuerung zum Abgeltungsteuersatz statt. Ist der Anteilseigner eine Kapitalgesellschaft, sind die Ausschüttungen mit Ausnahme von 5 % nichtabzugsfähiger Betriebsausgaben unter bestimmten Bedingungen steuerfrei (körperschaftsteuerliches Schachtelprivileg). Eine andere Art, der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung zu begegnen, ist die körperschaftsteuerrechtliche Organschaft. Alle Regelungen verhindern die wirtschaftliche Doppelbesteuerung aber nicht gänzlich. Deshalb ist das deutsche Steuerrecht nicht rechtsformneutral.[7]
Die Umsatzsteuer wird zwar beim Unternehmen erhoben, ist aber wirtschaftlich durch den Endverbraucher zu tragen. Aufgrund des Vorsteuerabzuges entrichten Unternehmen die Umsatzsteuer lediglich auf Grundlage der eigenen Wertschöpfung.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer fällt auf eine Erbschaft oder Schenkung an. Dies ist auch dann der Fall, wenn ganze Unternehmen oder Unternehmensanteile vererbt beziehungsweise verschenkt werden.
Im Europäischen Steuerrecht werden „Grundsätze Europäischer Unternehmensbesteuerung“ (GEUB) konzipiert. Insbesondere resultieren sie aus, gelten in und vereinheitlichen das derzeit in Europa im Hinblick auf die zwischenstaatliche Aufteilung von Besteuerungssubstrat vorherrschende Regime des englischseparate entity accounting.[9] Es wird verlangt, dass die Unternehmensbesteuerung in den EU-MitgliedstaatenInvestitions-, Finanzierungs-, Rechtsform- und Gewinnverwendungsneutralität erfüllen müsse. Investitionsentscheidungen (wie die Standortwahl) dürfen nicht durch die Besteuerung beeinflusst werden, Innen- und Außenfinanzierung dürfen durch Steuern nicht beeinflusst werden; rechtsformneutral ist eine Besteuerung, wenn durch sie die Rechtsformwahl nicht verzerrt wird.[10] Schließlich ist die internationale Besteuerung gewinnverwendungsneutral, wenn die Gewinnthesaurierung im Vergleich zur Gewinnausschüttung oder Entnahme die gleiche Steuerbelastung auslöst.[11]
Statistik
International gibt es folgende Unternehmenssteuern:[12][13]
Eine Besonderheit stellen indirekte Steuern dar. Beispielsweise sind Verbrauchsteuern indirekte Steuern, bei denen der Gesetzgeber und Steuergläubiger davon ausgeht, dass sie zwar vom Hersteller-Unternehmen erhoben werden, letzteres sie aber durch Steuerüberwälzung an den (End-)Verbraucher weitergibt. SteuerpflichtigerSteuerschuldner und Steuerzahler sind somit die Unternehmen, Steuerträger und Steuerdestinatar die Endverbraucher. Die Überwälzung geschieht, indem der Hersteller die Verbrauchsteuer – oder auch direkte Steuern – in seiner Preiskalkulation in den Verkaufspreis einbezieht. Dadurch trägt der Verbraucher die Steuerlast, wodurch sich sein Einkommen verringert. Die vom Verbraucher zu tragende Steuer kann dieser nicht für andere Konsumausgaben verwenden. Die von den Unternehmen zunächst bezahlten Verbrauchsteuern erhalten sie über die Umsatzerlöse zurück; indirekte Steuern sind bei Unternehmen deshalb liquiditätsneutral.
Der Staat kann deshalb mit Hilfe der Steuerpolitik unmittelbar in den Wirtschaftskreislauf eingreifen.[16] National und international entsteht durch unterschiedliche Steuerquoten ungewollter oder bewusst herbeigeführter Steuerwettbewerb, der zwischen Niedrigsteuerländern und Hochsteuerländern ausgetragen wird. Folge kann eine Steuerabwehr durch Steuersubjekte sein.
Aspekte internationaler Unternehmensbesteuerung
Doppelbesteuerung
Um die steuerliche Benachteiligung von Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten zu vermindern, sind zwischen vielen Ländern Abkommen zur Reduzierung der Doppelbesteuerung vereinbart worden. Diese basieren in der Regel auf dem Musterabkommen der OECD.[17]
Steuerwettbewerb
Ein mit niedrigen Unternehmensteuersätzen geführter internationaler Steuerwettbewerb zwischen Staaten zielt vor allem darauf ab, den mobilen ProduktionsfaktorKapital (Kapitalmobilität) als notwendige Grundlage für Investitionen im eigenen Land anzuziehen.[18] Aufgrund von Steuervermeidung der Unternehmen kann umgekehrt der Steuerwettbewerb der Staaten zu einem Race to the bottom, das heißt immer niedrigeren Steuererträgen führen. Dieses Phänomen lässt sich seit einigen Jahrzehnten national und international beobachten.[19]
Vor allem in skandinavischen Ländern ist das Modell der dualen Einkommensteuer verbreitet. Auch die Unternehmensbesteuerung wird von diesem Modell geändert, da zwischen Erwerbseinkommen und Kapitaleinkommen unterschieden wird. Dieses System wurde im April 2006 durch den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auch für Deutschland vorgeschlagen.[22] In Estland existiert ein für Europa einzigartiges System der Unternehmensbesteuerung, alle Kapitalgesellschaften zahlen keine Ertragssteuern für ihre Gewinne, es werden nur die Entnahmen besteuert und diese werden ausschließlich beim Empfänger der Entnahme besteuert, dies mit einem derzeitigen Satz von 21 %.
Unitary Taxation
Um die Steuervermeidung von multinationalen Unternehmen in den Griff zu bekommen, wird in der OECD und der EU als Alternative die Gesamtkonzernbesteuerung oder Unitary Taxation diskutiert. Dabei werden nicht mehr die Gewinne der einzelnen Betriebsstätten ermittelt, sondern es wird der Gewinn des Gesamtkonzerns als Grundlage genommen. Dieser Gesamtgewinn wird dann mit Hilfe einer Formel auf die Länder aufgeteilt und dort jeweils mit dem nationalen Steuersatz besteuert.
Alfred Boss: Reform der Unternehmens- und Kapitaleinkommensbesteuerung: Auf dem richtigen Weg? Institut für Weltwirtschaft, Kiel 6. September 2006 (PDF-Datei; 37 kB).
Andreas Messerer: Unternehmensteuerreform 2008. Richard Boorberg Verlag, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-415-03956-8.
↑Niedrigsteuerland und Niedriglohnland korrelieren oft positiv miteinander, weil die vorhandene Arbeitslosigkeit niedrige Arbeitskosten zur Folge hat und Arbeitsplätze durch steuerliche Anreize geschaffen werden können
↑Andrea Weinelt, Das deutsche Körperschaftsteuersystem im Spannungsfeld zwischen nationaler Steuerordnung und europäischem Steuerwettbewerb, 2007, S. 35 f.; ISBN 978-3899366044
↑BMF, Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich, 2018, S. 18 f.
↑Statista, Körperschaftsteuersätze in ausgewählten Ländern weltweit im Jahr 2023, 2023