Der Volksgarten bzw. Stadtgarten ist eine Gestaltungsform der öffentlichen Parkanlage, die Ende des 18. Jahrhunderts entstand und Ende des 19. Jahrhunderts zum Volkspark bzw. Stadtpark weiterentwickelt wurde. In der praktischen Anwendung werden die Begriffe nicht unbedingt so trennscharf wie in der Theorie verwendet.
Zweck von Volksgärten und Volksparks ist es, der Bevölkerung in urbanen Räumen Zugang zur Natur und Orte der Erholung zu bieten. Zu ihrer Problematik gehört, dass sie in der Regel dort entstehen (müssen), wo sich Gelände geringeren Bodenwerts (überschwemmungs- oder rutschungsgefährdete Terrains, feudales Restgrün, überalterte Infrastrukturkomplexe etc.) nicht besser verwerten lassen und/oder der Forderung der Bevölkerung nach besserer Grünversorgung so auf einfachste Weise entsprochen werden kann.
Zur Erholung, Bildung und der Erziehung der urbanen Bevölkerung wurden im gesamten deutschsprachigen Raum Parkanlagen von kommunaler Seite, aber auch von den jeweiligen Souveränen geschaffen. Neben Wald- und Wiesenflächen wurden dazu auch Teiche, Wasserspiele, Ruheplätze, Denkmäler und Pavillons angelegt. Ursprünglich handelte es sich zumeist um feudale (Jagd-)Parks, die dem Publikum von aufgeklärten Herrschern geöffnet wurden (etwa im Falle des Wiener Praters und des Augartens), in späterer Folge um eigens geschaffene Anlagen (Beispiel Englischer Garten, München).
Der Volkspark
Die Idee der Volksparks entstand Ende des 19. Jahrhunderts aus der Kritik am Konzept des Volksgartens. Die neue Auffassung markiert den Übergang von der stark an ästhetischen Kriterien orientierten Gartenkunst vornehmlich nach dem Konzept des englischen Landschaftsgartens zur modernen, nutzerbezogenen Freiraumgestaltung und Landschaftsplanung.
Neu am Volksparkgedanken war insbesondere die Berücksichtigung der Bedürfnisse der städtischen Bevölkerung nach Spiel- und Bewegungsraum, nicht nur zum gesitteten Spazierengehen und Benutzen einiger weniger vorgesehener Vergnügungsplätze. Typisch für Volksparks sind zentrale, große und zusammenhängende, betretbare Spiel- und Sportflächen, entsprechend ein reduziertes Wegenetz (zum Beispiel bei Leberecht Migge auch unter Zulassen von eventuell dadurch entstehenden Trampelpfaden).
Robert Schediwy, Franz Baltzarek: Grün in der Großstadt, Tusch Urbanistica Wien 1982
Erika Schmidt: Stadtparks in Deutschland – Varianten aus der Zeit von 1860 bis 1910. In: Die Gartenkunst 1 (1/1989), S. 104–124.
Erika Schmidt: Ursprüngliche Beschaffenheit und heutiger Zustand einiger deutscher Stadtparks aus dem 19.Jahrhundert. In: Die Gartenkunst 2 (1/1990), S. 77–86.